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LAG Hamm, 24.08.2012 - 13 Ta 384/12 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gegenstandswert; Versetzung; zeitlicher Zusammenhang; sachlicher Zusammenhang; Reduzierung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 33 RVG; § 99 BetrVG; § 100 BetrVG
Gegenstandswert; Versetzung; zeitlicher Zusammenhang; sachlicher Zusammen-hang; Reduzierung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Gegenstandswerts bei Streitigkeiten zwischen Betriebspartnern über Versetzungen
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 09.03.2012 - 4 BV 34/11
- LAG Hamm, 24.08.2012 - 13 Ta 384/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Hamm, 11.10.2006 - 10 Ta 561/06
Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung …
Auszug aus LAG Hamm, 24.08.2012 - 13 Ta 384/12
Entsprechend der ständigen Rechtsprechung beider Beschwerdekammern (z.B. 26.09.2011 - 13 Ta 540/11; 11.10.2006 - 10 Ta 561/06) ist das Arbeitsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass Streitigkeiten der Betriebspartner über Versetzungen gegenstandswertmäßig wie Änderungsschutzklagen zu bewerten und regelmäßig mit zwei Monatsverdiensten des betroffenen Arbeitnehmers in Ansatz zu bringen sind. - LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86
Kündigungsschutzprozeß; Betriebsbedingte Kündigung; Streitwert; …
Auszug aus LAG Hamm, 24.08.2012 - 13 Ta 384/12
Denn in Anlehnung an die Rechtsprechung zu sogenannten Mehrfach- oder Folgekündigungen ( vgl. LAG Hamm, 03.04.1986 - 8 Ta 25/86 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 52) muss auch hier berücksichtigt werden, dass zwischen den durch die ersten drei Anträge aufgeworfenen Streitfragen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. - LAG Hamm, 26.09.2011 - 13 Ta 540/11
Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung zur Versetzung …
Auszug aus LAG Hamm, 24.08.2012 - 13 Ta 384/12
Entsprechend der ständigen Rechtsprechung beider Beschwerdekammern (z.B. 26.09.2011 - 13 Ta 540/11; 11.10.2006 - 10 Ta 561/06) ist das Arbeitsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass Streitigkeiten der Betriebspartner über Versetzungen gegenstandswertmäßig wie Änderungsschutzklagen zu bewerten und regelmäßig mit zwei Monatsverdiensten des betroffenen Arbeitnehmers in Ansatz zu bringen sind.